(...) Die alsobald in der Wohnung des Ermordeten vorgenommene Einvernahme jener Frauensperson, die erste Zeugin des gräßlichen Ereignisses
gewesen, der Frau Kästli, die auf die Schreckenskunde herbeigeeilt war, des Polizeidieners und jenes Schenkwirthes, der denselben an die Mordstätte begleitet hatte, boten keine Anhaltspunkte und führte auf keine Spur des Thäters; eben so erfolglos blieben einige andere Erkundigungen. Dagegen aber wurde Anzeige gemacht, daß ein gewisser Metzger Schläpfer, wohnhaft an der Steinegg in Speicher, der die Wursterei betrieb und mit seinen Artikeln Hausirte, an jenem Vormittag in der Umgegend sich herumgetrieben habe und in mehreren Schenken ein- und ausgegangen sei. (...)
Ein Raubmord und ein Raubmörder
Appenzeller Zeitung Nr. 155
5. Juli 1862