(...) Trotz der frühen Morgenstunde hatten sich 4000–5000 Zuschauer, darunter auch viele
aus dem weiblichen Geschlecht, bei dem Trauerspiele eingefunden, es fehlte auch diesmal nicht an leichtfertigen, rohen und lieblosen Reden. Doch fühlen wir uns der Obrigkeit recht zu Dank verpflichtet, daß sie eine Zeit bestimmte, die geeignet war, auf den Ernst der Masse einzuwirken und dem Leichtsinn und der Trunkenheit vorzubeugen. Die Menge zerstreute sich still und ruhig. Ebenso anerkennend erwähnen wir der Vollzugsmaßregeln, nach welchen die bisherigen peinlichen Formalitäten, wie öffentliche Anhörung des Urtheils vor dem Rathhause nicht mehr in Anwendung kamen. Die entsetzlichen
Schläge der Armsünderglocke hingegen mußte man wieder vernehmen. Möge die »Appenzeller Zeitung« nie mehr in den traurigen Fall kommen, über den Vollzug eines Bluturtheils referiren zu müssen. (...)
Ein Raubmord und ein Raubmörder
Appenzeller Zeitung Nr. 152
2. Juli 1862