(...) Als er bei mehrmaligen Versuchen, ein eigenes Geschäft zu gründen und zu betreiben, nicht glücklich war, theils aus Unkenntniß
und in Folge unseliger ehelicher Verhältnisse, theils aber völlig unverschuldet, durch die Ungunst der Zeitumstände und durch erlittene Ungerechtigkeiten: da vermochte sich sein trotziges Herz wieder nicht zu beugen; er haderte
mit seinem Schicksal und statt haushälterischer und fleißiger zu sein, ergab er sich dem Wirthshausleben und dem Trunke
und vernachlässigte seinen Beruf. (...)
Ein Raubmord und ein Raubmörder
Appenzeller Zeitung Nr. 156
6. Juli 1862